„Neue Mieterschutzverordnung schon beim Inkrafttreten veraltet“ Pressemitteilung – 29. Januar 2025:
Sarah Philipp:
„Neue Mieterschutzverordnung schon beim Inkrafttreten veraltet“
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat gestern, 28. Januar 2025, die von der zuständigen Ministerin Scharrenbach vorgelegte neue Mieterschutzverordnung beschlossen, die trotz der Kritik an dem zugrunde gelegten Gutachten am 1. März 2025 in Kraft treten wird. Hierzu erklärt Sarah Philipp, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag NRW:
„Die neue Mieterschutzverordnung ist noch gar nicht in Kraft, doch schon jetzt ist allen außerhalb der der schwarz-grünen Landesregierung klar, dass sie nicht auf der Höhe der Zeit ist und dringend überarbeitet werden muss. Die entscheidende Grundlage für diese Mieterschutzverordnung des Landes fußt auf eindeutig veraltete Daten. Zudem wurden die Städte und Gemeinden nicht in den Prozess der Gutachtenerstellung zur Gebietskulisse einbezogen. Dass die schwarz-grüne Landesregierung diese Verordnung wider besseres Wissen beschlossen hat, lässt nur einen Schluss zu: Ministerin Scharrenbach will sich mit der Verordnung öffentlich als Schutzmacht der Mieterinnen und Mieter hinstellen; gleichzeitig sollen aber möglichst wenige davon profitieren. Die Ausweitung der Gebietskulisse soll nur für 57 Städte und Gemeinden gelten. Damit bleiben weiterhin rund 85 Prozent der NRW-Kommunen von einem wirksameren Mieterschutz ausgeschlossen. Wie absurd diese Verhinderungsstrategie von Ministerin Scharrenbach ist, zeigt allein der Blick auf Städte wie Bochum, Essen, Gütersloh, Mettmann, Mönchengladbach, Solingen oder Wuppertal. Für sie alle soll die neue Verordnung nicht gelten.“