„Zuständigkeitswirrwarr und einkassierte Argumente“

Pressemitteilung – 29. November 2024:

Gordan Dudas:

„Zuständigkeitswirrwarr und einkassierte Argumente“

In der heutigen Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Brückendesaster und Infrastrukturstau“ (PUA III) war Minister Nathanael Liminski, zugleich Chef der Staatskanzlei, einziger Gast. Thema waren unter anderem die Verfahrensweisen und Zuständigkeitsfragen bei der Überstellung der Akten und sonstigen Dokumente an den Untersuchungsausschuss. Ob diese vollständig vorliegen, ist bislang unklar. Auch heute gab es darauf keine abschließende Antwort. Bei seinen Ausführungen zur Übermittlung von Terminen, Akten und weiteren Fundstellen verwies der Minister auf das Ressortprinzip. Demnach seien die jeweiligen Fachministerien für die Überstellung der in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich liegenden Informationen zuständig. Hierzu erklärt Gordan Dudas, Obmann der SPD-Fraktion im PUA III:

„In der heutigen Sitzung wurden wichtige Hinweise zu den Verfahrensweisen der Aktenübermittlung thematisiert. Das wird perspektivisch hilfreich für die weitere Arbeit im Untersuchungsausschuss sein.

Gleichzeitig überraschte uns, dass Minister Liminski im Hinblick auf die angemahnten Termine und Kalendereinträge von Ministerpräsidenten Hendrik Wüst mit Bezug zum Untersuchungsgestand sein früheres Argument wieder einkassierte. In der Vergangenheit wurde die Übermittlung des vollständigen Kalenders des Ministerpräsidenten noch mit Verweis auf Sicherheitsbedenken abgelehnt. Dadurch seien Bewegungsprofile nachzuvollziehen, was sicherheitsrelevant sei. Heute hieß es dann, es seien alle einschlägig relevanten Inhalte vorgelegt worden, weshalb das Sicherheitsargument letztlich keine Rolle spiele. Wieso dann vorher mit schwerwiegenden Argumenten zur Sicherheit des Ministerpräsidenten geblockt wurde, blieb heute unbeantwortet.

Ebenfalls unklar bleibt weiterhin, ob alle Akten, Dokumente und E-Mails aus der Zeit von Ministerpräsident Wüst als ehemaliger Verkehrsminister vollständig übermittelt wurden. Einlassungen Liminskis, für die Übermittlung der Akten und weiteren Informationen an den Untersuchungsausschuss sei das Verkehrsministerium zuständig, sorgten in der Sitzung für Widerspruch von beobachtenden Teilnehmern des heutigen Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr. Vielmehr wurde auf das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz verwiesen, welches hier in der Rechtsnachfolge mit Zuständigkeit für das damalige Ministerbüro stehe. Ebenso konnte nicht beantwortet werden, inwiefern es Abstimmungsgespräche zwischen der Staatskanzlei und dem ehemaligen Verkehrsministerium im Zuge der Übermittlung an den Untersuchungsausschuss gegeben hat. Mit der heutigen Sitzung sind leider nicht nur Klarstellungen erfolgt, sondern wieder zusätzliche Ungereimtheiten auf den Tisch gekommen.“

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Andreas Hahn

Pressesprecher


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