„Skandal um die Staatskanzlei: Wer trägt dafür die politische Verantwortung?“

 
„Skandal um die Staatskanzlei: Wer trägt dafür die politische Verantwortung?“ P ressemitteilung – 29. Januar 2025:

Christian Dahm / Elisabeth Müller-Witt:

„Skandal um die Staatskanzlei: Wer trägt dafür die politische Verantwortung?“

Wie mehrere Medien heute unter Bezugnahme auf einen Bericht der BLB-Innenrevision übereinstimmend berichten, soll es bei den Auftragsvergaben für die Sanierung der Staatskanzlei sowie im Rahmen des Umbaus zu eklatanten Unregelmäßigkeiten, kriminellen Machenschaften und außergewöhnlichen Aufsichtsversagen gekommen sein. Der Verdacht auf Manipulation und Korruption stand heute auch in der Fragestunde des NRW-Landtags auf der Tagesordnung. Für die Landesregierung sollte Finanzminister Dr. Markus Optendrenk den Abgeordneten Rede und Antwort stehen. Hierzu erklären Christian Dahm und Elisabeth Müller-Witt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Christian Dahm:

„Der Finanzminister hat heute die Chance nicht genutzt, reinen Tisch zu machen. Keine Antwort auf die Frage, wer allgemein über das Innendesign der Staatskanzlei entschieden hat. Keine Antwort auf die Frage, ob der Ministerpräsident selbst Entscheidungen über Ausstattungen getroffen hat. Keine Antwort auf die Frage nach den Teilnehmern an Bemusterungsterminen. Keine Antwort auf die Frage, wer den Wunsch nach Designerlampen in der Besenkammer geäußert hat.

Nach dieser Auskunftsverweigerungsstunde stellt sich daher eine Frage immer lauter: Wer trägt die politische Verantwortung für diesen Skandal?

Noch versucht die Landesregierung, die Aufmerksamkeit für die Korruptionsaffäre allein auf den BLB zu lenken. Klar ist aber: Für eine Vielzahl von Prozessen innerhalb dieses Konstrukts muss es Entscheidungen auf politischer Ebene gegeben haben. Wir wollen wissen, welche das waren und wer sie getroffen hat. Muss bei dieser Landesregierung eigentlich alles über Parlamentarische Untersuchungsausschüsse aufgeklärt werden?“

Elisabeth Müller-Witt:

„Wonach wir seit bald sieben Jahren immer wieder gefragt haben, wurde uns in all dieser Zeit nicht beantwortet. Bis heute ist völlig unklar, ob die bisher bekannten rund 55 Millionen Euro an Kosten für den Umbau überhaupt der Wahrheit entsprechen oder ob sie nur die Spitze eines Eisberges sind, den wir erst jetzt zu sehen bekommen. Wie hoch die bisher angefallenen bzw. antizipierten Kosten tatsächlich sind, haben wir auch heute nicht erfahren. Offenbar kennt sie nicht einmal der Finanzminister. Das hat er zumindest heute behauptet. Wie glaubwürdig das ist, wird sich noch zeigen. Ob es stimmt oder nicht: Beides wäre fatal.

So viel scheint zumindest jetzt schon klar zu sein: Die von der Landesregierung aufgestellte Behauptung, die Compliance-Regeln hätten gegriffen, kann man schon jetzt getrost ins Reich der Fabeln verweisen.

Dieses Chefprojekt der Staatskanzlei ist völlig aus dem Ruder gelaufen.“

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Mit freundlichen Grüßen

Andreas Hahn