MARION WARDEN: NEUE SPERRKLAUSEL SICHERT HANDLUNGSFÄHIGKEIT DER RÄTE

Zur Verabschiedung des Kommunalvertretungsstärkungsgesetzes, dass die Einführung einer Sperrklausel von 2,5 % bei Kommunalwahlen vorsieht, erklärt die Düsseldorfer Landtagsabgeordnete Marion Warden, die Mitglied des zuständigen Hauptausschusses ist:
„Die Verankerung der 2,5-Prozent-Klausel bei den Kommunalwahlen stärkt die Handlungsfähigkeit der Räte und stellt gleichzeitig Wahlrechtsgleichheit wieder her. Es ist nicht nachvollziehbar, warum zurzeit in einer Stadt mit einem großen Rat – wie etwa in Köln oder Dortmund – weit weniger als ein Prozent der Stimmen für ein Mandat ausreicht, während im Rat einer kleineren Kommune mehr als zwei Prozent notwendig sind. Dies wird nun bei der nächsten Kommunalwahl berichtigt.
Die Ergebnisse des Gesetzgebungsverfahrens zeigen sehr deutlich, dass die Festschreibung einer kommunalen Sperrklausel in der Landesverfassung sachlich richtig und notwendig ist. Sie ist vor allem auch verfassungsgemäß. In vielen Kommunen, vor allem in Groß- und Mittelstädten, ist die Arbeitsfähigkeit der Räte beeinträchtigt, so auch in Düsseldorf“