Sarah Philipp: Das Wohnungsaufsichtsgesetz hat sich bewährt und muss erhalten bleiben

Die schwarz-gelbe Landesregierung plant tiefe Einschnitte in den landesrechtlichen Mieterschutz. Nun stellt sich heraus, dass sie auch das Wohnungsaufsichtsgesetz überprüfen will. Dazu erklärt Sarah Philipp, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die neue Landesregierung ist auf einem Irrweg, wenn sie das Wohnungsaufsichtsgesetz zur Disposition stellt. Tatsache ist: Das Wohnungsaufsichtsgesetz hat sich in der Praxis bewährt. Es muss erhalten und bedarfsgerecht fortentwickelt werden. Die Realität zeigt, wir brauchen mehr statt weniger Wohnungsaufsicht.

Mit dem Wohnungsaufsichtsgesetz hat die ehemalige rot-grüne Landesregierung ein wichtiges Rechtsinstrumentarium für die Kommunen geschaffen, um gegen verantwortungslose Wohnungsvermieter und Wohnungsgesellschaften vorgehen zu können, die Wohnungen vergammeln lassen. Das Wohnungsaufsichtsgesetz ist nicht nur ordnungsrechtlich sinnvoll, sondern ergänzt den Mieter- und Verbraucherschutz für die Menschen in Mietwohnungen in wichtiger Weise.

In den zwei Jahren seines Bestehens hat das Gesetz es ermöglicht, dass 141 Kommunen in Nordrhein-Westfalen in 6085 Fällen tätig werden konnten. Das ist eine starke Erfolgsbilanz.