Innenministerium weist Behauptung zurück: „Weder Stornierung noch Änderung von WE-Meldung zur Silvesternacht veranlasst“

Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:

Das Innenministerium hat einen Medienbericht entschieden zurückgewiesen, wonach eine Vergewaltigung in der Silvesternacht in Köln vertuscht werden sollte. „Es ist falsch, dass die Vergewaltigung in der Silvesternacht in Köln verschwiegen werden sollte. Das Innenministerium hat am 1. Januar 2016 keinen Auftrag zur Stornierung  der Wichtiges Ereignis(WE)-Meldung des Polizeipräsidiums Köln zu den Ereignissen in der Silvesternacht gegeben. Auch auf Formulierungen wurde kein Einfluss genommen. Die Überschrift der fraglichen WE-Meldung blieb unverändert“, erklärte der Pressesprecher des Innenministeriums, Ludger Harmeier.

Der Sachverhalt stellt sich nach den Berichten von Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD), Landeskriminalamt (LKA) und PP Köln wie folgt dar: Der Dienstgruppenleiter des Lagezentrums im Innenministerium hat in dieser Angelegenheit keine Telefonate mit der Landesleitstelle des LZPD in Duisburg geführt. Die Landesleitstelle hat auch nicht mit der Kriminalwache des PP Köln telefoniert.

Fachliche Abstimmungsgespräche hat es zwischen dem  Dienstgruppenleiter des Lagezentrums und dem Dienstgruppenleiter des Lagedienstes LKA  gegeben. Und es hat Gespräche zwischen dem Lagedienst des LKA und der Kriminal-Wache des PP Köln gegeben. Auch nach diesen Telefonaten wurde die fragliche WE-Meldung nicht verändert.

Gegenstand der Telefonate waren: die Sachverhaltsdarstellung, die deliktische Einordnung der Straftatbestände, der Kräfteansatz der Kriminal-Wache und die polizeilichen Maßnahmen. In einem dieser Gespräche teilte der Dienstgruppenleiter des Lagedienstes LKA dem Dienstgruppenleiter des Lagezentrums der Landesregierung mit, dass er mit dem PP Köln die Einrichtung einer Ermittlungsgruppe erörtert habe. Diese wurde noch am gleichen Tag eingerichtet.

Es entspricht der üblichen Verfahrensweise, dass solche Abstimmungsgespräche eigenverantwortlich durch den Dienstgruppenleiter des Lagezentrums geführt werden. Eine Information an Vorgesetzte im MIK erfolgte daher nicht.