„Schwarz-Grün beschließt in Teilen rechtswidrigen Landesentwicklungsplan“

Pressemitteilung – 21. März 2024:

André Stinka:

„Schwarz-Grün beschließt in Teilen rechtswidrigen Landesentwicklungsplan“

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat heute den neuen Landesentwicklungsplan (LEP) zum Ausbau erneuerbarer Energien für NRW verabschiedet. Allerdings hatte das Oberverwaltungsgericht Münster einen wesentlichen Bestandteil des LEP offenbar bereits vorher mit einem vor der Veröffentlichung stehenden Urteil vom 16. Februar 2024 für rechtswidrig erklärt: die Pläne der Landesregierung zur unmittelbaren Steuerung des Windenergieausbaus in den nächsten Monaten. Das deutete sich bereits in der Sachverständigenanhörung im Landtag im Januar an, wo Zweifel an der Rechtmäßigkeit laut wurden. Hierzu erklärt André Stinka, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Landesentwicklungsplan ist ein wichtiges Instrument der Raumordnung und soll nun sicherstellen, dass 1,8 Prozent der Landesfläche von Nordrhein-Westfalen gemäß den Bundesvorgaben für Windenergie bereitgestellt wird. Doch in seiner heute verabschiedeten Form ist der Plan in Teilen offenbar unwirksam. Die regierungstragenden Fraktionen von CDU und Grünen hätten den Tagesordnungspunkt daher besser von der Agenda genommen, statt einer wohl schon gerichtlich bestätigten rechtswidrigen Verordnung zuzustimmen. Der LEE NRW berief sich heute in einer Pressemitteilung auf besagtes Urteil des OVG.

Wir erleben einmal mehr ein schlechtes Regierungshandwerk, das Schwarz-Grün auch durch das hehre Ziel eines beschleunigten Windkraftausbaus nicht verdecken kann. Dadurch wird die Rechtsunsicherheit für die Planungsregionen und die Kommunen erneut erhöht und Planungssicherheit für Investoren reduziert. Neben Geschwindigkeit muss die Landesregierung auch Sorgfalt walten lassen. Sonst erweist sie dem Umbau unserer Industriegesellschaft und dem Kampf gegen den Klimawandel einen Bärendienst.“

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Andreas Hahn

Pressesprecher


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