„Sämtliche Springmesser verbieten! Niemand muss in der Öffentlichkeit mit einem Messer in der Tasche herumlaufen“

Pressemitteilung – 6. Juni 2024:

Christina Kampmann:

„Sämtliche Springmesser verbieten! Niemand muss in der Öffentlichkeit mit einem Messer in der Tasche herumlaufen“

Die Zahl der Messerangriffe in NRW ist im vergangenen Jahr auf erschreckende Weise angestiegen. Dies ergibt sich aus einem Bericht der Landesregierung, den die SPD-Fraktion für den heute tagenden Innenausschuss des Landtags angefordert hat. Gab es nach den Angaben der Landesregierung im Jahr 2022 noch 5081 Angriffe mit Stichwaffen, kam es im Jahr 2023 nach dem aktuellen Bericht bereits zu 6221 Angriffen. Hierzu erklärt Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die zunehmenden Angriffe mit Stichwaffen sind eine brandgefährliche Entwicklung. Denn diese Angriffe verursachen regelmäßig schwere Verletzungen oder sogar den Tod der hiervon betroffenen Opfer. Der Landesregierung ist es bisher nicht gelungen, diese Entwicklung in den Griff zu bekommen. Im Gegenteil: Die Zahl der Angriffe nimmt immer weiter zu. Fakt ist: Nordrhein-Westfalen wird unter Innenminister Reul und der schwarz-grünen Koalition gerade in einem besorgniserregenden Maße unsicherer! Der Innenminister darf diese Entwicklung nicht als gegeben hinnehmen.

Andere Länder tun hier offenkundig mehr! So hat die niedersächsische Landesregierung in der vergangenen Woche eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, in welcher der Bund aufgefordert wird, die Novellierung des Waffenrechts voranzutreiben und diese um eine Verschärfung der Regelungen für das Führen von Messern in der Öffentlichkeit zu ergänzen. Demnach sollen zukünftig sämtliche Springmesser verboten werden – nach geltendem Recht sind bislang nur Springmesser mit einer Klingenlänge über 8,5 Zentimeter verboten.

Zudem soll nach der niedersächsischen Initiative das Verbot, Messer mit feststehender Klinge zu führen, auf Messer mit einer Klingenlänge schon ab sechs Zentimeter ausgeweitet werden – derzeit gilt das Verbot erst ab einer Klingenlänge von zwölf Zentimetern. Weiterhin soll das Mitführen sämtlicher Waffen im Sinne des Waffengesetzes in Zügen und Fahrzeugen des Öffentlichen Personenverkehrs sowie deren Einrichtungen untersagt werden, soweit die Waffen nicht in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Wir begrüßen die niedersächsische Initiative uneingeschränkt! Grundsätzlich muss niemand in der Öffentlichkeit mit einem Messer in der Tasche herumlaufen. Wir fordern die nordrhein-westfälische Landesregierung deshalb auf, die Initiative im Bundesrat ohne Vorbehalt zu unterstützen!“

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Mit freundlichen Grüßen

Andreas Hahn

Pressesprecher


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